Der Prozess zwischen AktBild-SchneeSturm und WoW-Glider ist vorbei. WoW-Glider hat das Ergebnis veröffentlicht, außerdem gibt es Kommentare im Internet:
http://tobolds.blogspot.com/2008/07/cheating-and-modding-now-illegal.html
http://virtuallyblind.com/2008/07/14/blizzard-wins-sj-mdy/
Mit dem Ergebnis kann ich leben, ab sofort unterliegen Teile der Benutzung von Software dem DMCA. Das Urteil bedeutet daß sobald ich mit einem Programm in die Benutzung eines anderes Programms eingreife (Speed-Hack, Teleport-Hack, Wall-Hack) liegt ein DMCA Verstoß vor, der mit bis zu 20 Jahre Gefängnis geahndet werden kann. AktBild-SchneeSturm hat einen Haftpflichtanspruch gegen WoW-Glider. Wenn ich es richtig gesehen habe dann hat WoW-Glider während des Verfahrens seine Rechtsform geändert, die sind jetzt eine LLC. Das ist eine in USA relativ neue Rechtsform, die aus Deutschland übernommen wurde. Bei uns heißt sie GmbH und die Haftung ist auf die GmBH Einlage begrenzt …
Gescheitert ist AktBild-SchneeSturm mit ihrer Auffassung daß eine abweichende Meinung zu EULA/TOC zum Lizenzentzug führt, was in der Folge einen DMCA-Verstoß beim reinen Starten eines Programms für diese Fälle bedeutet hätte.
Damit dürfte ebay in den Staaten in denen DMCA (oder entsprechende Gesetze) gilt doch wieder den Goldverkauf erlauben. Auf ebay.de war der Goldverkauf sowieso nie gestoppt worden weil für ebay.de eben deutsches Recht gilt.
Ich bin mir nach wie vor nicht sicher ob AktBild-SchneeSturm mit einer anderen Argumentation nicht besser gefahren wäre. Die Benutzung von WoW-Glider oder ähnlicher Software ist in den USA jetzt mit langjährigen Gefängnisstrafen bedroht. Was ist denn jetzt in den Ländern in denen DMCA nicht gilt, ist es dort legal ?
Mal schauen ob einer der beiden Kontrahenten in Berufung geht oder ob das Urteil schnell Rechtskraft erlangt. Alle Kommentatoren sagen ja “AktBild-SchneeSturm hat gewonnen”. Mich erinnert es eher an das Hornberger Schießen oder an den Sieg des Pyrrhus, König von Epirus …
Luna